ALLGEMEINES
1. PLATZ- UND SPIELORDNUNG
Für die Benutzung der Golfanlage gelten folgende Grundsätze, die zwingend eingehalten werden müssen:
2.1. Die Platzregeln und die bei den Ballautomaten aushängenden Drivingrange-Regeln sind einzuhalten. Sonderregelungen, wie etwa Einschränkungen der Spiel- und Übungsmöglichkeiten durch Platzpflegearbeiten oder Turnierbetrieb, werden durch Aushang, bzw. im Internet bekannt gegeben. Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Managements, des Starters, der Platzaufsicht und der Platzpflegemannschaft unbedingt Folge zu leisten.
2.2. Zur Etikette gehören u. a.: Pitchmarken ausbessern, Divots zurücklegen, Bunker harken sowie Abfälle und Zigarettenreste in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
2.3. Spielberechtigt sind Nutzer, die Ihren Jahresbeitrag gezahlt haben oder die Greenfee vor Antritt der Golfrunde entrichtet haben. Ein Spielrecht gilt je nach Buchung jeweils nur für 9 oder 18 Löcher zum jeweiligen Tagespreis. Danach ist ggf. ein neues Spielrecht zu erwerben.
2.4. Das Spielen auf dem 27-Loch Meisterschaftsplatz ist nur Spielern gestattet, die die Platzerlaubnis nach den Regeln der „DGV-Platzerlaubnis“ nachweisen können, bzw. eine adäquate Platzerlaubnis. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der Betreiberin.
2.5. Alle Gastnutzer der Golfanlagen sind verpflichtet sich vor Spielbeginn unter Vorlage ihres Clubausweises am Empfang anzumelden. Das Spielrecht entsteht durch Zuweisung der Abschlagzeiten, sowie Aushändigung des Bag-Anhängers durch die Mitarbeiter des Empfangs. Trifft ein Spieler mit einer Verspätung von mehr als 5 Minuten abspielbereit am Abschlag ein, so erlischt sein Spielrecht. Die vom Empfang vorgegebene Flighteinteilung ist einzuhalten, ebenso die auf den Bag-Anhängern vorgegebene Kursreihenfolge einschließlich der Abschlagszeit für Spielbahn 8 bei 18-Loch-Runden.
2.6. Außerhalb der Öffnungszeiten des Empfanges sind die Nutzer verpflichtet, sich vor Spielbeginn über den Greenfeekasten am Eingang des Clubbüros anzumelden und dort das Greenfee zu entrichten. Die Anmeldepflicht gilt für alle Nutzer, mithin nicht nur für Greenfeezahler. Welche Spielbahnen aktuell zur Nutzung zur Verfügung stehen und deren Spielreihenfolge, ergibt sich aus der Kursinformationstafel bzw. aus den am Greenfee-Kasten ausgelegten Scorekarten. Vor dem Abschlag an der Spielbahn 8 hat sich der Nutzer am Empfang anzumelden und sich eine Startzeit für die zweiten 9 Löcher zuweisen zu lassen, falls bei Beendigung der ersten 9 Löcher der Empfang geöffnet ist.
2.7. Spielt ein Golfer auf der Golfanlage ohne Spielberechtigung so ist die jeweils gültige Nutzungsgebühr für die gerade in Anspruch genommene Leistung, zuzüglich einem Zuschlag von 50% fällig.
2.8. Rückerstattung von Greenfee: Wird ein Turnier infolge außergewöhnlichen Umständen (z. B. wegen besonderen Witterungsbedingungen) vorzeitig abgebrochen, so erfolgt eine Greenfee-Erstattung an die Nutzer, die zum Zeitpunkt des Spielabbruchs neun Spielbahnen noch nicht absolviert haben. Das Startgeld wird grundsätzlich nicht erstattet. Alle Nutzer haben stets ihren Clubausweis bei sich zu führen. Der Jahresanhänger sowie der aktuelle Tages-Bag-Anhänger sind gut sichtbar am Golfbag anzubringen. Der Tages-Bag-Anhänger ist nach Abschluss des Spieles direkt wieder zu entfernen.
2.9. Das Bespielen der Golfanlage ist nur mit einer eigenen Ausrüstung (ggf. im Clubbüro zu mieten) erlaubt.
2.10. Grundsätzlich wird auf der Runde nach dem Stableford-Punktesystem gespielt. Dies bedeutet, der Ball muss aufgenommen werden wenn auf der jeweiligen Spielbahn kein Punkt mehr erzielt werden kann.
2.11. Ein Spieler darf den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist.
2.12. Begleitpersonen sind nur in der Rolle eines Caddies zugelassen und wenn sie tatsächlich diese Aufgabe übernehmen.
2.13. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Schwünge zum „Aufwärmen“ nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen/-wagen abgestellt werden. Die Fahnenstange muss platzschonend abgelegt werden.
2.14. Auf Platzpflegepersonal ist Rücksicht zu nehmen. Wenn sich Platzpflegepersonal in Reichweite des Schlages befindet, hat der Greenkeeper Vorrang und der Golfspieler muss warten.
2.15. Spieler, die ihre Bälle suchen oder um mehr als ein ganzes Loch zurückliegende Flights sind aufgefordert, die nachfolgenden Spieler überholen zu lassen, wenn diese im Spielfluss entschieden behindert werden. Ein freiwilliges Durchspielen lassen schnellerer Flights wird generell begrüßt.
2.16. Das Mitführen von Hunden ist Mitgliedern und Gästen des Golf Club Teutoburger Waldes unter nachfolgenden Auflagen gestattet:
2.17. Das Üben auf der Driving Range ist nur von den Abschlagmatten oder von den besonders gekennzeichneten Abschlagzonen gestattet.
2.18. Die Driving Range Bälle sind Eigentum der Betreiberin, sie dürfen ausschließlich auf den Abschlägen der Driving Range und im Bereich der Übungsbunker/Pitching-Grüns, sowie auf dem Putting Grün an der Driving Range verwendet werden. Jede Mitnahme ist Diebstahl! Im Bereich der Übungsbunker/Pitching Grüns ist das Aufsammeln von Rangebällen gestattet. Im Bereich der Abschläge oder auf der DrivingRange ist ein Aufsammeln der Übungsbälle nicht gestattet.
2.19. Alle Benutzer der Golfanlage sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten und den Anweisungen des Personals der Golfplatz Eggeberg GmbH & Anlagen Co KG Folge zu leisten. Bei Verstößen kann eine schriftliche Verwarnung und ein zeitlich begrenztes Spielverbot ausgesprochen werden. Bei wiederholten oder besonders groben einmaligen Verstößen gegen diese Haus-, Platz- und Spielordnung können das Nutzungsrecht, sowie die Clubmitgliedschaft vorzeitig gekündigt werden und Hausverbot erteilt werden. Dies gilt insbesondere für Fälle geschäftsschädigenden Verhaltens (z. B. Mitnahme von Schwarzspielern), Beleidigungen von Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern der Betreiberin oder sonstiger Verletzung der Rechte der Betreiberin.
2.20. Kleiderordnung
a. Das Tragen von Jeans ist auf unserer Anlage außer bei Golfturnieren gestattet, soweit sie dem Charakter durchschnittlicher Hosen ähneln. Nicht erlaubt sind Hosen mit Löchern, starkem Auswaschungsgrad, Flickenbesatz oder Ausfransungen. Ähnliches gilt für Jeansjacken. Sport-, Freizeit- und Jogginganzüge entsprechen ebenfalls nicht der Etikette.
b. Das Tragen von Turnschuhen ist zulässig, sofern diese in einem gepflegten Zustand sind. Üblich ist jedoch das Tragen von Golfschuhen.
2. HAUSORDNUNG
Der Clubhausbereich besteht aus einem öffentlichen Gastronomiebetrieb sowie speziellen für den Golfbetrieb vorbehaltenen Räumen (Umkleideräume Herren/Damen, Trolleykeller und Claubraum). Im Bereich der öffentlichen Gastronomie gelten die üblichen Gepflogenheiten eines Gastronomiebetriebes (insoweit gilt für hier die Hausordnung des jeweiligen Gaststättenbetreibers). Gegenseitige Rücksichtnahme sind Voraussetzung für einen Aufenthalt, der allen Nutzern Entspannung und Erholung bringen soll.
Nachfolgende Punkte sind deshalb einzuhalten:
1.1. Von allen Nutzern wird erwartet, dass sie die Clubräume in gepflegter Kleidung betreten.
1.2. Schuhe mit Metallspikes sind im gesamten Clubhaus nicht gestattet, Softspikes oder Straßenschuhe sind erlaubt. Golfschuhe sind vor Betreten des Clubhauses gründlich zu reinigen.
1.3. Betriebseigene Gegenstände, insbesondere Bade- und Handtücher dürfen nicht aus den Umkleiden entfernt werden.
1.4. Das Abstellen und Aufbewahren von Golftaschen und Trolleys und Golfwagen ist im gesamten Clubhaus und auf den Terrassen mit Ausnahme der Caddyräume nicht gestattet. Sie dürfen nur außerhalb, auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen, nicht aber auf der Fläche im Eingangsbereich, den Wegen vor den Terrassen oder der Eingangstreppe abgestellt werden.
1.5. Das Entfernen von Möbeln, Kissen und anderem Inventar, aus den Räumlichkeiten der Betreiberin ist nicht gestattet. Veränderungen der Sitzordnung, Zusammenstellen von Tischen etc. sind ausschließlich den Mitarbeitern des Gastronomiebetriebes vorbehalten.
Golf Club Teutoburger Wald Halle/Westfalen e.V.
Eggeberger Str. 13
33790 Halle (Westfalen)
Telefon: 05201 6279
Telefax: 05201 6222
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dienstag - Freitag: 10:30 bis 16:00 Uhr
Samstag - Sonntag: 11:00 bis 14:00 Uhr
Montags, an Feiertagen und bei geschlossener Schneedecke bleibt das Sekretariat geschlossen.
Bei Turnierbetrieb gelten erweiterte Öffnungszeiten.