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Hausordnung

SPIEL-, PLATZ- UND HAUSORDNUNG Golfplatz Eggeberg GmbH und Anlagen Co. KG

ALLGEMEINES

Die Golfplatz Eggeberg GmbH & Anlagen Co KG (nachstehend „Betreiberin“ genannt) ist Betrei­berin einer Golfanlage, bestehend aus 27-Loch Meisterschaftsanlage, 3-Loch Übungsanlage, Driving Range und Übungseinrichtungen, Teile des Clubhauses und sonstigen Einrichtungen.
Der Besuch und die Nutzung der Golfanlagen erfolgen auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Betreiberin – gleich aus wel­chem Rechtsgrund – ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Fahrge­schwindigkeit und Lautstärke sind mit Rücksicht auf den Spielbetrieb anzupassen. Das Abstel­len der Fahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr. Sofern nicht anders geregelt, gilt auf allen zu befahrenen Flächen die Straßenverkehrsordnung und Schrittgeschwindigkeit.

Die Betreiberin ist Vertragspartnerin in allen den Besuch und die Nutzung der Golfanlage be­treffenden Angelegenheiten. Ausgenommen sind Unterrichtsstunden bei den Golflehrern. Hier besteht eine unmittelbare direkte Vertragsbeziehung zwischen unserem Partner und den Nutzern, sofern die Betreiberin nicht selbst ausdrücklich als Vertragspartner auftritt. Die Be­treiberin übernimmt jedoch im Auftrage der Golflehrer Sekretariats- und Inkassofunktionen.

Den Nutzern sind sämtliche Werbe-, Verkaufs-, Merchandising-Maßnahmen auf der Golfanlage strengstens untersagt. Bei Verstößen bleibt vorbehalten Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Verhängung eines Platz- und Spielverbots bleibt vorbehalten.
Folgende Regelungen über die Benutzung der Golfanlage dienen dem reibungslosen Miteinan­der von Betreiberin und Nutzern. Diese Bestimmungen gelten für alle Nutzer der Golfanlage.
Die Besucher der Anlage stimmen stillschweigend zu, dass ihre persönlichen Daten, Bilder, Filmaufnahmen usw. die im Rahmen des Betriebes entstehen gespeichert werden und ggf. ver­öffentlicht werden. Ebenso stimmen sie der Zusendung von Informationsschreiben durch die Betreiberin zu. Die Betreiberin verpflichtet sich, diese Daten nur für eigene Zwecke zu verwen­den und vor den Zugriff durch Dritte zu schützen.
Mit Nutzung der Golfanlage wird die Haus-, Platz- und Spielordnung automatisch Bestandteil des Nutzungsvertrages und dementsprechend vom Nutzer vollinhaltlich akzeptiert.
Diese Ordnung kann jederzeit geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

1. PLATZ- UND SPIELORDNUNG

Für die Benutzung der Golfanlage gelten folgende Grundsätze, die zwingend eingehalten wer­den müssen:

2.1. Die Platzregeln und die bei den Ballautomaten aushängenden Drivingrange-Regeln sind einzuhalten. Sonderregelungen, wie etwa Einschränkungen der Spiel- und Übungsmög­lichkeiten durch Platzpflegearbeiten oder Turnierbetrieb, werden durch Aushang, bzw. im Internet bekannt gegeben. Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Managements, des Starters, der Platzaufsicht und der Platzpflegemannschaft unbedingt Folge zu leisten.

2.2. Zur Etikette gehören u. a.: Pitchmarken ausbessern, Divots zurücklegen, Bunker harken sowie Abfälle und Zigarettenreste in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

2.3. Spielberechtigt sind Nutzer, die Ihren Jahresbeitrag gezahlt haben oder die Greenfee vor Antritt der Golfrunde entrichtet haben. Ein Spielrecht gilt je nach Buchung jeweils nur für 9 oder 18 Löcher zum jeweiligen Tagespreis. Danach ist ggf. ein neues Spielrecht zu erwerben.

2.4. Das Spielen auf dem 27-Loch Meisterschaftsplatz ist nur Spielern gestattet, die die Plat­zerlaubnis nach den Regeln der „DGV-Platzerlaubnis“ nachweisen können, bzw. eine ad­äquate Platzerlaubnis. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der Betreibe­rin.

2.5. Alle Gastnutzer der Golfanlagen sind verpflichtet sich vor Spielbeginn unter Vorlage ih­res Clubausweises am Empfang anzumelden. Das Spielrecht entsteht durch Zuweisung der Abschlagzeiten, sowie Aushändigung des Bag-Anhängers durch die Mitarbeiter des Empfangs. Trifft ein Spieler mit einer Verspätung von mehr als 5 Minuten abspielbereit am Abschlag ein, so erlischt sein Spielrecht. Die vom Empfang vorgegebene Flighteintei­lung ist einzuhalten, ebenso die auf den Bag-Anhängern vorgegebene Kursreihenfolge einschließlich der Abschlagszeit für Spielbahn 8 bei 18-Loch-Runden.

2.6. Außerhalb der Öffnungszeiten des Empfanges sind die Nutzer verpflichtet, sich vor Spielbeginn über den Greenfeekasten am Eingang des Clubbüros anzumelden und dort das Greenfee zu entrichten. Die Anmeldepflicht gilt für alle Nutzer, mithin nicht nur für Greenfeezahler. Welche Spielbahnen aktuell zur Nutzung zur Verfügung stehen und de­ren Spielreihenfolge, ergibt sich aus der Kursinformationstafel bzw. aus den am Greenfee-Kasten ausgelegten Scorekarten. Vor dem Abschlag an der Spielbahn 8 hat sich der Nutzer am Empfang anzumelden und sich eine Startzeit für die zweiten 9 Löcher zuweisen zu lassen, falls bei Beendigung der ersten 9 Löcher der Empfang geöffnet ist.

2.7. Spielt ein Golfer auf der Golfanlage ohne Spielberechtigung so ist die jeweils gültige Nut­zungsgebühr für die gerade in Anspruch genommene Leistung, zuzüglich einem Zuschlag von 50% fällig.

2.8. Rückerstattung von Greenfee: Wird ein Turnier infolge außergewöhnlichen Umständen (z. B. wegen besonderen Witterungsbedingungen) vorzeitig abgebrochen, so erfolgt eine Greenfee-Erstattung an die Nutzer, die zum Zeitpunkt des Spielabbruchs neun Spielbah­nen noch nicht absolviert haben. Das Startgeld wird grundsätzlich nicht erstattet. Alle Nutzer haben stets ihren Clubausweis bei sich zu führen. Der Jahresanhänger sowie der aktuelle Tages-Bag-Anhänger sind gut sichtbar am Golfbag anzubringen. Der Tages-Bag-Anhänger ist nach Abschluss des Spieles direkt wieder zu entfernen.

2.9. Das Bespielen der Golfanlage ist nur mit einer eigenen Ausrüstung (ggf. im Clubbüro zu mieten) erlaubt.

2.10. Grundsätzlich wird auf der Runde nach dem Stableford-Punktesystem gespielt. Dies bedeutet, der Ball muss aufgenommen werden wenn auf der jeweiligen Spielbahn kein Punkt mehr erzielt werden kann.

2.11. Ein Spieler darf den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die vorausspie­lende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist.

2.12. Begleitpersonen sind nur in der Rolle eines Caddies zugelassen und wenn sie tatsächlich diese Aufgabe übernehmen.

2.13. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädi­gung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Schwünge zum „Aufwärmen“ nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen/-wagen abgestellt werden. Die Fahnenstange muss platzschonend ab­gelegt werden.

2.14. Auf Platzpflegepersonal ist Rücksicht zu nehmen. Wenn sich Platzpflegepersonal in Reich­weite des Schlages befindet, hat der Greenkeeper Vorrang und der Golfspieler muss war­ten.

2.15. Spieler, die ihre Bälle suchen oder um mehr als ein ganzes Loch zurückliegende Flights sind aufgefordert, die nachfolgenden Spieler überholen zu lassen, wenn diese im Spiel­fluss entschieden behindert werden. Ein freiwilliges Durchspielen lassen schnellerer Flights wird generell begrüßt.

2.16. Das Mitführen von Hunden ist Mitgliedern und Gästen des Golf Club Teutoburger Waldes unter nachfolgenden Auflagen gestattet:

  • Vor der Golfrunde müssen sich Hundebesitzer im Clubbüro anmelden.
  • Das Mitführen ist jeden Tag möglich.
  • Bei Turnieren und Wettspielen ist das Mitführen von Hunden nicht gestattet.
  • Pro Flight dürfen mehrere Hunde mitgeführt werden.
  • Der Hund ist ausnahmslos anzuleinen.
  • Verunreinigungen sind auf dem Golfplatz und den Übungsanlagen nicht gestattet.

 

2.17. Das Üben auf der Driving Range ist nur von den Abschlagmatten oder von den besonders gekennzeichneten Abschlagzonen gestattet.

2.18. Die Driving Range Bälle sind Eigentum der Betreiberin, sie dürfen ausschließlich auf den Abschlägen der Driving Range und im Bereich der Übungsbunker/Pitching-Grüns, sowie auf dem Putting Grün an der Driving Range verwendet werden. Jede Mitnahme ist Dieb­stahl! Im Bereich der Übungsbunker/Pitching Grüns ist das Aufsammeln von Rangebällen gestattet. Im Bereich der Abschläge oder auf der DrivingRange ist ein Aufsammeln der Übungsbälle nicht gestattet.

2.19. Alle Benutzer der Golfanlage sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten und den Anweisungen des Personals der Golfplatz Eggeberg GmbH & Anlagen Co KG Folge zu leisten. Bei Verstößen kann eine schriftliche Verwarnung und ein zeitlich begrenztes Spielverbot ausgesprochen werden. Bei wiederholten oder besonders groben einmaligen Verstößen gegen diese Haus-, Platz- und Spielordnung können das Nutzungs­recht, sowie die Clubmitgliedschaft vorzeitig gekündigt werden und Hausverbot erteilt werden. Dies gilt insbesondere für Fälle geschäftsschädigenden Verhaltens (z. B. Mitnah­me von Schwarzspielern), Beleidigungen von Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern der Betreiberin oder sonstiger Verletzung der Rechte der Betreiberin.

2.20. Kleiderordnung

a. Das Tragen von Jeans ist auf unserer Anlage außer bei Golfturnieren gestattet, soweit sie dem Charakter durchschnittlicher Hosen ähneln. Nicht erlaubt sind Hosen mit Lö­chern, starkem Auswaschungsgrad, Flickenbesatz oder Ausfransungen. Ähnliches gilt für Jeansjacken. Sport-, Freizeit- und Jogginganzüge entsprechen ebenfalls nicht der Etikette.

b. Das Tragen von Turnschuhen ist zulässig, sofern diese in einem gepflegten Zustand sind. Üblich ist jedoch das Tragen von Golfschuhen.

2. HAUSORDNUNG

Der Clubhausbereich besteht aus einem öffentlichen Gastronomiebetrieb sowie speziellen für den Golfbetrieb vorbehaltenen Räumen (Umkleideräume Herren/Damen, Trolleykeller und Claubraum). Im Bereich der öffentlichen Gastronomie gelten die üblichen Gepflogenheiten ei­nes Gastronomiebetriebes (insoweit gilt für hier die Hausordnung des jeweiligen Gaststätten­betreibers). Gegenseitige Rücksichtnahme sind Voraussetzung für einen Aufenthalt, der allen Nutzern Entspannung und Erholung bringen soll.

Nachfolgende Punkte sind deshalb einzuhalten:

1.1. Von allen Nutzern wird erwartet, dass sie die Clubräume in gepflegter Kleidung betreten.

1.2. Schuhe mit Metallspikes sind im gesamten Clubhaus nicht gestattet, Softspikes oder Stra­ßenschuhe sind erlaubt. Golfschuhe sind vor Betreten des Clubhauses gründlich zu reini­gen.

1.3. Betriebseigene Gegenstände, insbesondere Bade- und Handtücher dürfen nicht aus den Umkleiden entfernt werden.

1.4. Das Abstellen und Aufbewahren von Golftaschen und Trolleys und Golfwagen ist im ge­samten Clubhaus und auf den Terrassen mit Ausnahme der Caddyräume nicht gestattet. Sie dürfen nur außerhalb, auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen, nicht aber auf der Fläche im Eingangsbereich, den Wegen vor den Terrassen oder der Eingangstreppe abgestellt werden.

1.5. Das Entfernen von Möbeln, Kissen und anderem Inventar, aus den Räumlichkeiten der Betreiberin ist nicht gestattet. Veränderungen der Sitzordnung, Zusammenstellen von Ti­schen etc. sind ausschließlich den Mitarbeitern des Gastronomiebetriebes vorbehalten.

 
Halle, im Mai 2019
Alexander Hardieck
Geschäftsführer